Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfts- und Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und zwar auch dann, wenn nicht mehr auf sie verwiesen wird.
    2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von der Kaletech s.r.o. nicht akzeptiert, weder stillschweigend noch durch unser tatsächliches Handeln, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
  2. Angebot und Auftragsannahme
    1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Angebot wird erst mit dem Eingang der Bestellung des Kunden oder mit der Ausführung der Bestellung verbindlich.
    2. Jegliche Änderungen, Ergänzungen und sonstige Vereinbarungen müssen von der Kaletech s.r.o. schriftlich bestätigt werden.
    3. Die Spezifikation des Liefergegenstands wird ausschließlich durch unsere Produktbeschreibung bestimmt. Öffentliche Äußerungen von uns oder von Dritten sind nicht Bestandteil des Vertrags. Inhalt der Bestellung: Firmenname und Sitz des Käufers, Ident.-Nr., USt-IdNr., Ansprechpartner, Warenbeschreibung, Preis, Stückzahl, Art der Abnahme/Lieferung, Datum, Unterschrift, Stempel. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Bestellung nach Prüfung abzulehnen.
  3. Preise
    1. Die Preise in unserer gültigen Preisliste verstehen sich netto, ohne Mehrwertsteuer.
    2. Die Preise beinhalten weder den Transport zu dem vom Kunden bestimmten Bestimmungsort innerhalb der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik noch Zölle.
  4. Zahlungsbedingungen
    1. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum des Steuerbelegs fällig. Nach Lieferung der bestellten Ware und Ablauf der Fälligkeitsfrist des Steuerbelegs gerät der Kunde in Verzug.
    2. Bei einer Warenlieferung, die den Preis von 100.000 CZK ohne Mehrwertsteuer übersteigt, werden 50 % des Bestellwerts nach deren Ausstellung im Voraus und 50 % bei der Lieferung gezahlt, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung – des Steuerbelegs.
    3. Bei einer erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Kunden (z. B. Wechsel- oder Scheckprotest, Zwangsvollstreckung durch einen Dritten) werden die bisher nicht bezahlten Steuerbelege sofort fällig. Die weitere Produktion und Lieferung von Waren erfolgt erst nach deren Bezahlung.
    4. Forderungen des Kunden können gegen unsere Forderungen nur aufgerechnet werden, wenn sie eine rechtliche Grundlage haben oder von uns anerkannt wurden. Eine Aufrechnung ist nur bei rechtlich begründeten oder von uns anerkannten gegenseitigen Ansprüchen zulässig.
  5. Lieferfrist
    1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung und nach Eingang der vereinbarten Anzahlung zu laufen
    2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware vor ihrem Ablauf an den Kunden abgesandt oder ihm mitgeteilt wird, dass die Ware versandbereit ist.
    3. Im Falle höherer Gewalt oder verspäteter Lieferungen unserer Lieferanten verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Mit der Lieferung der Ware geraten wir erst nach einer schriftlichen Mahnung des Kunden und der Gewährung einer angemessenen Lieferfrist von mindestens 1 Monat in Verzug, außer in dem Fall, dass eine nachträgliche Ausführung des Auftrags nicht möglich ist.
    4. Befindet sich der Kunde mit der Abnahme der Ware in Verzug, können wir unbeschadet anderer Rechte vom Vertrag zurücktreten.
    5. Die Nutzung unserer Waren und Dienstleistungen durch den Kunden gilt als deren Abnahme durch den Kunden.
  6. Warenversand und Gefahr der Beschädigung der Ware
    1. Die Gefahr der Beschädigung der Ware geht auf den Kunden in dem Moment über, in dem er die Ware von uns übernimmt, oder, falls er dies nicht rechtzeitig tut, zu dem Zeitpunkt, zu dem wir ihm die Verfügung über die Ware ermöglichen und der Kunde die Ware trotz Aufforderung nicht übernimmt.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Der Kunde erwirbt das Eigentum an der Ware erst mit der vollständigen Zahlung des gesamten Kaufpreises.
    2. Der Weiterverkauf unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Unsere unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf vom Kunden nicht als Sicherheit für seine Verbindlichkeiten gestellt werden. Der Kunde hat das Recht zum Weiterverkauf unserer Ware nur, wenn der Zahlungsanspruch des Kunden gegenüber seinem Kunden nicht an einen Dritten abgetreten wird und wenn der Kunde unsere Zahlungsbedingungen einhält.
    3. Der Kunde tritt uns bis zur Höhe unserer Forderung seine aus dem Verkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware resultierenden Forderungen gegenüber seinen Kunden einschließlich Nebenforderungen für den Kaufpreis ab. Dieser Abtretung der Forderungen stimmen wir zu.
    4. Aufgrund des erweiterten Zurückbehaltungsrechts ist unser Kunde berechtigt, über eine bevollmächtigte Person Forderungen gegenüber uns einzuziehen. Diese Berechtigung gilt nicht, wenn sich der Kunde mit Zahlungen in Verzug befindet.
  8. Gewährleistung, Verjährung
    1. Der Kunde ist verpflichtet, uns innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich über etwaige offensichtliche Mängel der Ware zu informieren; andernfalls kann er keinen Gewährleistungsanspruch geltend machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Reklamation. Der Kunde muss nachweisen, dass die Voraussetzungen für einen Gewährleistungsanspruch erfüllt sind, indem die Reklamation Angaben zum Mangel, zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und zur Rechtzeitigkeit der Mängelrüge enthält.
    2. Für Mängel an der von uns gelieferten Ware haften wir wie folgt: Diejenigen Teile, deren Unbrauchbarkeit nachgewiesen wird oder deren Nutzung infolge eines vor der Übergabe an den Kunden aufgetretenen Umstands erheblich eingeschränkt ist, werden nach unserem Ermessen repariert oder ersetzt.
    3. Ist eine Nacherfüllung für uns unmöglich oder wird mit der Erfüllung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von 1 Monat nicht begonnen, ist der Kunde nach eigenem Ermessen berechtigt, eine Minderung des Warenpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Sind die Rechts- oder Sachmängel unseres Produkts nur geringfügig, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Schadensersatz.
    5. Verletzen wir eine vertragliche Pflicht in unwesentlicher Weise, so haften wir nicht, ausgenommen bei tödlichen und sonstigen Verletzungen oder Gesundheitsschäden eines Dritten.
    6. Der Anspruch des Kunden auf Gewährleistung erlischt 24 Monate ab dem Lieferdatum.
    7. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf üblicherweise verschleißende Teile (Filter, Auftragsmodule, Düsen, Dichtungen) und auf Mängel, die durch Nichtbeachtung der Hinweise der Bedienungsanleitung verursacht wurden.
    8. Bei Nichtabnahme der Ware erlischt die Gewährleistung.
    9. Verwendet der Kunde Ersatzteile, die weder Originalteile der Firma Robatech noch Handelsware der Kaletech s.r.o. sind, trägt er die Beweislast dafür, dass der Mangel nicht durch die Verwendung eines solchen Teils verursacht wurde — unabhängig vom betreffenden Teil — sondern dass das Teil bereits bei seiner Lieferung mangelhaft war.
  9. Haftungsbeschränkung
    1. Die Höhe der Entschädigung ist auf die Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Höhe der Entschädigung beträgt bei Personen- oder Sachschäden 20.000.000 CZK, bei übernommenen Sachen höchstens 2.000.000 CZK und bei Vermögensschäden aus der Produkthaftung höchstens 10.000.000 CZK.
    2. Bei Verzug mit der Lieferung der Ware ist unsere Haftung auf höchstens 0,7 % pro Woche begrenzt, insgesamt jedoch auf höchstens 50 % des Preiswerts der gelieferten Ware, die infolge dieses Verzugs nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig vom Kunden gemäß dem Vertrag genutzt werden konnte.
  10. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
    1. Der Kunde darf die Bedienung der von uns gelieferten Geräte nur geschulten und unterwiesenen Personen anvertrauen, die mit der Arbeit an ihnen vertraut sind.
    2. Unsere Sicherheitsvorschriften müssen vom Kunden strikt eingehalten werden.
  11. Software
    1. Der Kunde ist zur Nutzung der gelieferten Software berechtigt. Diese Software bleibt unser geistiges Eigentum, und der Kunde darf sie weder kopieren noch Dritten zugänglich machen.
  12. Verletzung geschützter Verfahren
    1. Wir haften nicht, wenn der Kunde bei der Verwendung unserer Produkte Rechte des gewerblichen Rechtsschutzes oder Rechte an Herstellungsverfahren verletzt. Sollte ein Dritter in dieser Hinsicht rechtliche Schritte gegen uns einleiten — gleich aus welchem Rechtsgrund — verpflichtet sich der Kunde, uns von jeglichen Ansprüchen freizustellen und uns entsprechende Sicherheiten zu leisten.
  13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
    1. Alle Angelegenheiten unterliegen ausschließlich dem Recht der Tschechischen Republik.
  14. Schlussbestimmungen
    1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung eines gesonderten Vertrags unwirksam sein, so wird sie durch eine Bestimmung ersetzt, die die Parteien gewählt hätten, um das wirtschaftliche Ergebnis ihres Vertrags zu erreichen, wenn sie von der Unwirksamkeit der gewählten Bestimmung gewusst hätten. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. Dasselbe gilt auch im Falle einer Regelungslücke in den Bestimmungen.


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